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Baurechtsverträge halten fest, zu welchen Bedingungen der Eigentümer dem Baurechtsnehmer befristet Land zur Nutzung überlässt. Vergibt die öffentliche Hand Land im Baurecht, knüpft sie daran
Bedingungen: der Anteil an Sozialwohnungen, öffentlichen Räumen, Krippenplätzen und immer öfter auch der Anteil an subventionierten Wohnungen. Auf der anderen Seite muss es sich – trotz der Auflagen – auch bei Kostenmiete
für die Wohnbaugenossenschaften rechnen. Befürworter und Skeptiker debattieren darüber, was gefordert und was leistbar ist.
Moderation: Christian Portmann (Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich)
Podiumsteilnehmende: Thomas Wernli (Teamleiter Baurechte Stadt Zürich), Peter Schmid (Präsident BG mehr als wohnen und Vorstand Wohnbaugenossenschaften Schweiz) sowie ein weiterer Leiter einer grossen Baugenossenschaft.
Höschgasse 3
8008 Zürich
+41 (0)44 545 80 01
info@zaz-bellerive.ch
Mittwoch bis Sonntag: 14:00 - 18:00
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