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Ringvorlesung: Nach dem Urteil – was dann? (2/5)
Täterschutz ist eine Bedingung für Rechtsstaatlichkeit. Opfer von Straftaten hingegen spielen in den theoretischen Konzepten des Strafrechts traditionell eine Nebenrolle, wenn überhaupt. Gleichwohl hat die Stellung des Opfers im Strafprozessrecht in den letzten Jahren eine Aufwertung erfahren. Ein Gleichgewicht zwischen jenen, welche eine Tat begehen und denjenigen, welche Opfer dieser Taten sind, ist anzustreben.
Einzeleintritte à CHF 30 ab 19:00 h an der Abendkasse. Gesamte Ringvorlesung: CHF 130
Prof. Dr. Marianne Johanna Lehmkuhl
Rämistrasse
8006 Zürich
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